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Der Landschaftsverband Stade fördert Kulturprojekte im Elbe-Weser-Dreieck finanziell. Es bestehen zwei “Fördertöpfe”:
1. Förderung aus Eigenmitteln des Landschaftsverbandes
Es werden Projekte gefördert, die den Kriterien “Qualität”, “regionale Ausstrahlung”, “infrastrukturelle Bedeutung” und “Nachhaltigkeit” entsprechen. Ausgenommen von der Förderung sind Maßnahmen der Denkmalpflege und Baumaßnahmen.
Förderanträge, die schriftlich zu stellen sind, müssen eine ausführliche Darstellung des Projektes und jeweils einen detaillierten Kosten- und Finanzierungplan enthalten.
2. Förderung aus Mitteln des Landes Niedersachsen
Förderleitlinien des Landschaftsverbandes Stade (HIER klicken für .pdf-Datei)
für die Förderung aus Landesmitteln im Elbe-Weser-Dreieck
Nach der Auflösung der Bezirksregierungen zum 31.12.2004 sind die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) mit der regionalen Kulturförderung des Landes Niedersachsen beauftragt worden. In diesem Zusammenhang ist der Landschaftsverband Stade zuständig für die regionale Kulturförderung im Gebiet der Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade und Verden.
Alle Anträge auf Förderung von Kulturprojekten aus Landesmitteln für das Gebiet des Landschaftsverbandes Stade (s. o.) sind an den Landschaftsverband zu richten.
Anträge bis 10.000 € (9.999,99 €) werden durch den Landschaftsverband Stade eigen-verantwortlich gemäß der mit dem Land Niedersachsen abgeschlossenen Zielverein-barung bearbeitet und entschieden. Anträge mit einem Förderbetrag von 10.000 € und mehr werden vom Landschaftsverband Stade entgegengenommen und mit einer Stellung-nahme an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur weitergeleitet. Die Bearbeitung und Entscheidung dieser Anträge erfolgt im Ministerium.
1. Voraussetzungen für die Antragstellung
- Der Antragsteller muss seinen Sitz im Gebiet des Landschaftsverbandes Stade haben oder das Projekt muss im Gebiet des Landschaftsverbandes Stade durchgeführt werden.
- Der beantragte Förderbetrag darf grundsätzlich 50% der Gesamtkosten des Projektes nicht überschreiten.
- Förderfähig sind projektbezogene Sachkosten. Ebenfalls förderfähig sind direkte projektbezogene Personalkosten. Nicht förderfähig sind Personalkosten von fest angestelltem Personal.
- Die Antragstellung erfolgt schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars des Landschaftsverbandes Stade (nicht per Fax oder eMail).
Der Projektantrag muss enthalten:
- eine detaillierte Projektbeschreibung;
- einen nachvollziehbaren Kosten- und Finanzierungsplan. Der beantragte Förderbetrag muss klar erkennbar sein.
- Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der Antragsteller zur Vorlage eines schriftlichen Verwendungsnachweises (Formblatt des Landschaftsverbandes) nach Durchführung des Projektes zum vom Landschaftsverband gesetzten Termin.
Die regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes aus Landesmitteln erfolgt in der Regel als Festbetragsförderung. Der Förderbetrag wird nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Benötigt ein Antragsteller zur Durchführung eines Projektes eine Abschlagszahlung, so ist dies beim Landschaftsverband schriftlich mit kurzer Begründung und Angabe der benötigten Summe zu beantragen.
2. Förderempfänger können sein:
- gemeinnützige Vereine
- andere privatrechtliche Träger
- Kommunen und kommunale Einrichtungen
3. Von der regionalen Kulturförderung aus Landesmitteln sind ausgeschlossen:
- Brauchtumsfeste
- Druckkosten für Heimatchroniken
- bauliche Maßnahmen
Maßnahmen der Denkmalpflege
- Projekte der Erwachsenenbildung
- allgemeine Fortbildungen
4. Gegenstand der Förderung:
Gegenstand der regionalen Kulturförderung des Landschaftsverbandes Stade aus Landesmitteln sind regional oder infrastrukturell bedeutende Projekte im Gebiet des Landschaftsverbandes Stade aus den Bereichen:
- Bildende Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung)
- Kunstschulen
- Literatur
- Niederdeutsche Sprache
- Museen
- Musik
- Soziokultur
- Theater (insbesondere freies professionelles Theater) und Theaterpädagogik
5. Förderschwerpunkte:
Förderschwerpunkte bzw. Förderziele der regionalen Kulturförderung aus Landesmitteln durch den Landschaftsverband Stade sind:
- in den Förderbereichen Bildende Kunst und Kunstschulen:
- Förderung von innovativen Projekten aus dem Bereich der zeitgenössischen Kunst, insbesondere durch Kunstvereine
- Förderung von Projekten mit Relevanz für die Kunstgeschichte des Elbe-Weser-Dreiecks
- Förderung von kunstpädagogischen Projekten durch Kunstschulen
- im Förderbereich Literatur:
- Förderung von Produktionen von im Elbe-Weser-Dreieck arbeitenden Schriftstellern
- Förderung von Projekten zur Leseförderung von Kindern und Jugendlichen
- im Förderbereich Niederdeutsche Sprache:
- Förderung von Projekten, die der qualifizierten Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit der niederdeutschen Sprache, dem Spracherwerb und Sprachgebrauch dienen
- Förderung von Projekten zur Fortbildung in den Bereichen der nieder-deutschen Literatur, Musik und des niederdeutschen Theaters
- Förderung von innovativen Projekten, die Zusammenhänge zwischen der Regionalsprache Niederdeutsch und der regionalen Kultur des Elbe-Weser-Dreiecks thematisieren
- Sicherung des Erhalts von für die Kulturgeschichte des Elbe-Weser-Dreiecks bedeutenden Exponaten
- Förderung von Maßnahmen zur themenbezogenen Schwerpunktbildung von bzw. innerhalb von Museen
- Förderung von Maßnahmen zur Neukonzeptionierung und Professio-nalisierung von Museen
- Förderung von innovativen Projekten aus dem Themenbereichen der Archäologie, Geschichte, Kultur- und Zeitgeschichte, die auf die Region Elbe-Weser-Dreieck bezogen sind
- Förderung der Professionalisierung, Stärkung von Ensembles, Chören und Musikgruppen und des regionalen Musiklebens im Elbe-Weser-Dreieck
- Förderung von Maßnahmen und Projekten, die geeignet sind, Jugendliche an das aktive Musizieren heranzuführen
- Förderung von innovativen Projekten, insbesondere zur zeitgenössischen Musik
- Förderung der kulturellen Erschließung der Orgellandschaft des Elbe-Weser-Dreiecks
- im Förderbereich Soziokultur:
- Förderung von Projekten, bei denen Laien und Profis zusammenarbeiten
- Förderung von Projekten, durch die sich unterschiedliche Generationen, Kulturen und Lebensstile begegnen
- Förderung von Projekten zur kreativen Auseinandersetzung mit Themen der eigenen Lebenswelt bzw. der heimatlichen Umgebung
- im Förderbereich Theater und Theaterpädagogik:
- Förderung von Produktionen des freien, professionellen Theaters
- Förderung von theaterpädagogischen Projekten in hoch- und niederdeutscher Sprache
- bereichsübergreifende Förderziele sind:
- die Förderung von sparten- bzw. ortsübergreifenden Kooperationen
- die Förderung von projektbezogenen haupt- und ehrenamtlichen Koopera-tionen
- die Förderung von fachlich geeigneten Projekten in ehrenamtlicher Träger-schaft
- die Förderung von Projekten, die geeignet sind, Jugendlichen kulturelle Werte zu vermitteln bzw. ihnen kulturelle Betätigung zu ermöglichen
- Anträge auf regionale Kulturförderung aus Landesmitteln durch den Land-schaftsverband Stade sind in der Regel bis zum 30. November des Vorjahres der Durchführung eines Projektes beim Landschaftsverband einzureichen. Fristgemäß eingehende Anträge werden vom Landschaftsverband bis spätestens 31. Januar des Projektjahres entschieden.
- Für regionale Projekte, die in der 2. Hälfte eines Jahres stattfinden, besteht eine weitere Antragsfrist für dann noch vorhandene Mittel bis zum 31. Mai des Projektjahres.
- Anträge mit einem Förderbetrag von 10.000 € oder mehr sind in der Regel bis zum 30. September des Vorjahres beim Landschaftsverband einzureichen. Über ggfs. abweichende Fristen für diese Anträge in einzelnen Förderbereichen informiert die Geschäftsstelle des Landschaftsverbandes.
7. Adressat für Anträge und Auskünfte:
Landschaftsverband Stade, Im Johanniskloster, 21682 Stade, Tel. 0 41 41 / 4 63 00, Fax 0 41 41 / 4 71 63, eMail: info@landschaftsverband-stade.de
Anträge für die regionale Kulturförderung für das Jahr 2010 sollen möglichst bis zum 30. November 2009 beim Landschaftsverband Stade vorliegen. Die Förderentscheidungen über die Anträge sollen bis Mitte Februar 2010 getroffen werden. Für regionale Projekte, die in der 2. Jahreshälfte stattfinden, gibt es eine weitere Antragsfrist für dann noch vorhandene Mittel bis 31.05.200910.
Die ausführlichen Förderleitlinien des Landschaftsverbandes Stade für die Förderung aus Landesmitteln im Elbe-Weser-Dreieck liegen als .pdf-datei zum download bereit. Bei Interesse klicken Sie HIER.
Antragsformulare für 2010 können HIER als .pdf-Datei herunter geladen werden. Alternativ gibt es ein selbstextrahierendes Archiv, in dem die einzelnen vier Seiten des Antragsformulars als .jpg-Dateien abgespeichert sind, die mit einem beliebigen Grafik-Programm bearbeitet und dann ausgedruckt werden können. Dieses Archiv kann HIER heruntergeladen werden.
Das Projekt zur Bewahrung von Museumsbeständen bleibt parallel zu dieser Fördermöglichkeit bestehen.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat eine Broschüre herausgegeben, in der die Stiftungen in Niedersachsen, also auch im Elbe-Weser-Dreieck aufgeführt und ihre Förder-Ziele und Ansprechpartner genannt werden. Zu beziehen beim Ministerium:
MWK Postfach 261 30002 Hannover www.mwk.niedersachsen.de
oder HIER zum download als .pdf-datei.
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