Schauplätze
der Hadler Geschichte
-
Die
Lande zwischen Elbe und Weser bilden eine Region, die erst spät
und auch nur am Rande in das Licht der Geschichte getreten ist.
Zum Teil ist ihre periphere Lage dafür verantwortlich,
überwiegend sind es aber historische Gründe, die diese
Armut an geschichtlichen Zeugnissen mit sich brachten: Der
deutsche Norden lag weit außerhalb des Kraftfeldes der
antiken Kultur, und dadurch bedingt kam es zu einer Verspätung
des Mittelalters, zu einer verzögerten
Christianisierung und der damit einhergehenden Schriftlichkeit.
Überdies haben die Zeitläufte auch manchen baulichen
Zeugnissen der Vergangenheit sehr zugesetzt. Für denjenigen
also, der sich, zumal aus südlicheren Gegenden kommend, auf
einen Weg in die vergleichsweise junge Kulturlandschaft zwischen
Elbe und Weser begibt, beginnen die gegenständlichen und
schriftlichen Quellen seiner Spurensuche erst spät zu
fließen. -
So läßt sich
die Existenz einzelner Orte im Lande Hadeln aus den schriftlichen
Quellen erst seit dem Hochmittelalter belegen, genauer seit dem
Jahre 1139, als der Erzbischof Adalbero von Bremen ein Kloster
vor den Toren seiner Stadt mit Gütern in Wanna, Ihlienworth,
Gudendorf und Oxstedt ausstattete. Doch wenn hier von
einer Hadler Geschichte und ihren Schauplätzen die Rede ist,
welchen Raum haben wir dann unter diesem Begriff zu verstehen?
-
-
1.
Bekannt ist der um 970 entstandene Bericht des sächsischen
Chronisten Widukind von Corvey, der die sagenhafte Ankunft seines
Volkes in einer Gegend namens Hadolaun schildert.
-
Ob diese Landschaft später
einen eigenen altsächsischen Gau bildete, ist bis heute
ungeklärt. Es steht indes fest, daß der Begriff terra
Athellena oder Hadele so genannt zu Beginn des 13.
Jahrhunderts im Zusammenhang mit dem Streit um die Güter
Heinrichs des Löwen im Hochmittelalter das gesamte
Land zwischen Elbe und Geeste, zwischen der Weser und der Oste
bezeichnete. Von der Altenwalder Höhe aus kann man
weit über dieses Land blicken.
-
Im Jahr 797, so berichtet es
Einhard, der Chronist Karls des Großen, in seinen Annalen,
soll der König der Franken während seiner Kriege gegen
die Sachsen bis an das Ufer des Meeres vorgedrungen sein. Zur
Sicherung seiner Eroberung ließ er die Höhe, an der
sich zuvor schon ein altsächsisches Gräberfeld befunden
hatte, mit einer 5 6 m hohen und 4 m breiten Wallanlage
befestigen. Gut 1100 Jahre später, während des ersten
Weltkrieges, gewann der strategische Punkt wieder eine
militärische Funktion als Geschützstellung zur
landseitigen Sicherung Cuxhavens, das durch die Forts Kugelbake
und Thomsen zur Seefestung ausgebaut worden war.
-
-
2.
Die tatsächlich fließenden Grenzen des Landes Hadeln
entsprachen in etwa dem Gebiet des Archidiakonats Hadeln und
Wursten, einem der über 10 Amtsbezirke des bremischen
Erzbistums. Der einzige geistliche Konvent in diesem riesigen
Sprengel ist das während des Mittelalters von den
Erzbischöfen, nicht zuletzt aus strategischen Gründen,
stark geförderte Kloster Neuenwalde.
-
 Kloster
Neuenwalde -
-
Es wurde 1219 von den
Edelherren von Diepholz zunächst in Midlum gegründet.
Die Urkunde Kaiser Friedrichs II. zur Bestätigung der
Klostergründung bezeichnete den Midlumer Konvent zunächst
als ein Zisterzienserinnen-Kloster. Offenbar wurde aber sehr bald
danach die Benediktinerregel eingeführt. Nafchdem es 1282
bereits nach Altenwalde verlegt worden war, wurde Neuenwalde 1334
sein bis heute währender Standort. 1629 wurden die
mittelalterlichen Klostergebäude, die Kirche und das Vorwerk
durch einen Brand zerstört. Im Juli 1683 kam das Eigentum am
Kloster an die Ritterschaft des Herzogtums Bremen, die seinen
Wiederaufbau 1719 beendete. Bis zum heutigen Tage wird das
Kloster seinem ursprünglichen Zweck entsprechend als adliges
Damenstift genutzt.
-
-
3.
Der Name Hadeln wandelte sich im Lauf der Jahrhunderte von einem
geographischen zu einem politischen Begriff. Und dabei verengte
sich seine räumliche Ausdehnung. Schließlich verstand
man unter der Bezeichnung nur noch die Orte, die unter der
dauernden Oberhoheit der askanisch-lauenburgischen Fürsten
standen: Nach der Niederringung Heinrichs des Löwen und der
Verteilung seiner Güter und Lehen gelangten sein Herzogtum
Sachsen und damit auch seine Besitzungen im Elbe-Weser-Gebiet
vermutlich seit dem Jahre 1211 an das entlang der mittleren Elbe
beheimatete Fürstenhaus der Askanier. Die Familie verzweigte
sich in mehreren Linien, wobei Hadeln der lauenburgischen Linie
zufiel. Bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamm im Jahre 1689
trugen fortan die Herzöge von Sachsen-Lauenburg das Land
Hadeln vom Reich zu Lehen.
-
Bis zum Beginn des 16.
Jahrhunderts hatten die Herzöge in ihrem Erbland Hadeln
keinen eigenen befestigten Sitz. In Ergänzung zu der
Otterndorfer Anlage baute deshalb Herzog Franz II. im Jahre
1590/91 in Franzenburg ein festes Haus. Dieses hatte
allerdings nur kurzzeitigen Bestand: In der Befürchtung, es
möchte feindlichen Truppen in die Hände fallen, wurde
es 1644 nach einer Belagerung durch erzbischöfliche
Truppen mit fürstlicher Genehmigung von den Hadlern
wieder geschleift. Geblieben ist bis heute nur noch das 1786
errichtete Torhaus des alten Vorwerks, das ebenfalls von Franz
II. aus zwei vom Kloster Neuenwalde gekauften Höfen
eingerichtet worden war.
-
 Torhaus
der Domäne Franzenburg von 1786 -
-
Der erste überlieferte
Rechtsakt der askanischen Landesherrn findet sich in einer
Urkunde vom Juni 1219, mit der Herzog Albrecht I. seinen
lieben Marschleuten gestattete, die Medem mit Schleusen zu
versehen. Neben der herrschaftlichen Landesverwaltung bildete
sich schon früh eine besondere Form der genossenschaftlichen
Selbstverwaltung heraus. Jahrhunderte später soll Otto von
Bismarck sie die beste im ganzen Königreich Preußen
genannt haben. Die Grundlage dieser eigentümlichen
Landesverfassung bildete das sog. Hollerrecht (=Holländerrecht).
Den Holländern nämlich, die seit 1106 die See- und
Flußmarschen des Elbe-Weser-Gebiets zu kolonisieren
begannen, hatte der Erzbischof von Bremen als Anreiz zur
Niederlassung ein spezielles Grund- und Abgabenrecht und auch
gewisse Selbstverwaltungsrechte gewährt. Erstmals
festgehalten wurden diese Grundsätze des hollischen Rechts
in einem Weistum (einer mündlichen Rechtsetzung von
dauernder Gültigkeit) der Hadler Kirchspiele Altenbruch,
Lüdingworth und Nordleda aus dem Jahre 1439.
-
-
4.
Die Übertragung kirchlicher Grenzen in den weltlichen
Bereich, die am Beispiel des Archidiakonats bereits aufgezeigt
wurde, blieb im Lande Hadeln dauerhaft. Bis in unser Jahrhundert
hinein organisierte sich nämlich das politische Leben auch
auf lokaler Ebene in den Kirchspielen bzw. Kirchspielsgerichten,
die seit dem 13. Jahrhundert in den Urkunden erscheinen. Die
Kirchspiele, insgesamt 12 an der Zahl, bildeten
geographisch wie auch politisch Kurien, das
waren: 1. die Landschaft, bestehend aus den sieben
Kirchspielen des Hadler Hochlandes: Altenbruch, Lüdingworth,
Nordleda, Otterndorf (das im 14. Jahrhundert in Wester- und
Osterende geteilt wurde), Neuenkirchen und Osterbruch; 2. die
Fünf Kirchspiele des Sietlandes: Wanna, Steinau,
Odisheim, Ihlienworth (später ebenfalls in Wester- und
Osterende geteilt) und Süderleda (später nach Wanna
eingepfarrt); und 3. der Flecken, das Weichbild bzw. seit
1400 die Stadt Otterndorf. Daß die hier genannte
Orte bis 1932 den preußischen Landkreis Hadeln bildeten,
ist eine ganz erstaunliche territoriale Stabilität.
-
Das vornehmste und
wohlhabendste Kirchspiel war das von Altenbruch. Sein
Zentrum bildete in der vor- wie auch in der nachreformatorischen
Zeit die dem Patron des Landes geweihte Kirche St. Nikolaus. Ein
Standbild des Heiligen ziert die äußere Ostwand des
Bauwerkes. Die heutige Kirche geht zurück auf einen
romanischen Feldsteinbau, der 1727/28 in Backstein erneuert
wurde. Teile des ursprünglichen Mauerwerks finden sich noch
im Unterbau des Schiffs und des Turmes, der i. ü. wohl bis
zum Beginn unseres Jahrhunderts noch als Lagerort des Archivs und
auch des Landessiegels diente, das die Terra Hadelerie schon etwa
seit dem Jahr 1300 führte.
-
 Großes
Siegel des Landes Hadeln (um 1300) -
-
Das wichtigste
Ausstattungsstück ist der Flügelaltar, der zu Beginn
des 16. Jahrhunderts von einem vermutlich in Bremen ansässigen
Meister gearbeitet wurde.
-
-
5.
Vorsteher eines jeden Kirchspielsgerichts war der Schulte
(Schultheiß), der in seiner Tätigkeit von einer Größe
des Kirchspiels entsprechenden Zahl von Schöffen und, in
späterer Zeit, auch von den sog. Vollmachten oder
Gevollmächtigten unterstützt wurde. Diesen
Kirchspielsleuten oblag die innere Verwaltung ihres Gebiets, die
Verteilung der Deichbau- und Entwässerungslasten
beispielsweise, sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit. Hatten
sie, wie das oben genannte Weistum belegt, im Spätmittelalter
auch in Abstimmung mit dem landesherrlichen Gräfen
die Blutgerichtsbarkeit ausgeübt, so verblieben ihnen später
nur noch die Funktionen der Lokalverwaltung und des
Niedergerichts, vor dem Straf- und Streitfälle bis zu einer
gewissen Schadenshöhe verhandelt und abgeurteilt wurden. Im
Laufe des 16. Jahrhunderts etablierten sich die Schultheißen
und Schöffen der Kirchspielsgerichte in den drei oben
genannten Kurien des Hochlandes, des Sietlandes und
der Stadt als Landstände, die der Landesherrschaft nun nicht
mehr standweise, sondern gemeinschaftlich gegenüber traten.
Rechtsakte mit Verbindlichkeit für alle drei Stände,
wie z. B. Huldigungen, wurden nachweislich seit 1544 auf dem
traditionellen Versammlungsort der Landschaft, dem Warningsacker
zwischen Altenbruch und Otterndorf, beraten und verabschiedet.
-
-
 Warningsacker -
-
Noch 1674 beschlossen die
Stände, daß alle Eingesessenen bei 24 Schilling Strafe
zum Landtag auf dem Warningsacker zu erscheinen hatten. Seit etwa
1620 traten die Kirchspielleute indes schon immer öfter in
dem alten Landeshaus in Otterndorf zusammen. Der letzte auf dem
Warningsacker vollzogene hoheitliche Akt war die Amtseinführung
Christian Ludewig von Hakes als hannoverscher Gräfe des
Landes Hadeln am 21. August 1799.
-
-
-
6.
Nach dem Aussterben der Lauenburger im Jahr 1689 fiel Land Hadeln
als erledigtes Lehen heim ans Reich. Und Kaiser Leopold I. und
seine Nachfolger zogen es vor, dieses Lehen zunächst zu
sequestrieren, d. h. unter eigener Verwaltung zu behalten.
-
-
 Bestätigung
der Privilegien des Landes Hadeln durch Kaiser Leopold I. 1690 -
-
So endete die kaiserliche
Herrschaft erst 1731, als das Land, den umgebenden Gebieten
gleich, an den Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg
gelangte. Übernommen wurde, sowohl vom Kaiser wie auch vom
König von Großbritannien, die Institution des Gräfen
als einer Art landesherrlichen Gouverneurs mit Sitz in
Otterndorf.
-
-
 Modell,
gebaut von H. Rodegerdts, und Spezialplan des Amt und Schloßhofes
Otterndorf -
-
Dem Gräfen und den
Herzögen diente als Hadler Residenz das sog. Schloß,
das wohl gegen Ende des 14. Jahrhunderts zum ersten Male
befestigt wurde. Erhalten ist von diesem Gräfensitz
leider nur noch das alte Torhaus und ein Teil des Grabens, der
als zusätzliche Befestigung 1513 angelegt wurde.
-
Von dem alten Hadler Landeshaus
war schon die Rede. Sein Standort lag nur einen Steinwurf vom
Schloss entfernt. Hervorgegangen ist dieses Parlamentsgebäude
aus einer Herberge, die die Landschaft, d. h. die sieben
Kirchspiele des Hochlandes, nach einer Genehmigung des Herzogs
von 1575 zunächst am linken Medemufer außerhalb der
Stadt errichtete. In Erinnerungan seinen Ursprung befand sich am
Giebel des alten Landeshauses, das 1786 wegen Baufälligkeit
durch einen Neubau ersetzt wurde, ein aus Holz geschnitztes
Bildnis von St. Nikolaus und die Inschrift Treu, Fried und
Einigkeit/Sey mit den Sieben allezeit. Auch in der
hannoverschen Zeit, die mit der Belehnung König Georgs II.
im Jahre 1731 anbrach, haben es die Hadler Stände vermocht,
ihre Eigenständigkeit zu wahren und ihre Vereinigung mit den
Provinzständen der umgebenen Herzogtümer Bremen und
Verden abzuwenden. Selbst nach 1866, nach der Annektikon
Hannovers, bildete die ständische Vertretung des Landes
Hadeln noch die Kreisversammlung des ersten preußischen
Kreises Otterndorf. Auf lokaler Ebene haben die Reste der
altständischen Verfassung in Form der Kirchspielsgerichte
sogar noch bis 1932 überlebt, als der Kreis Hadeln mit dem
benachbarten Kreis Neuhaus zu dem Kreis Land Hadeln
zusammengelegt wurde. Ein Ausdruck des historischen Bewußtseins
war es auch, daß im Otterndorfer Kranichhaus im
Jahre 1948 im Beisein und mit Unterstützung des aus Hadeln
gebürtigen Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf das
erste Kreisarchiv im Lande Niedersachsen gegründet wurde.
Dieses Archiv hat die finanziell schwierigen Zeiten des
Wiederaufbaus in den fünziger Jahren und auch die Bildung
des Landkreises Cuxhaven im Jahre 1978 überstanden. So ist
auch seines Existenz mittlerweile Geschichte ...
-
-
-
Dr. Axel Behne
-
|